Amerika, das Land der unbegrenzten Möglichkeiten – auch was die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bei verletzten Urheberrechten angeht. Im Gegensatz zu Deutschland sind Verfolgungen von Rechtsverstößen in den USA häufig aufwändiger und teurer. Demgegenüber hat der Geschädigte aber auch Anspruch auf viel höhere Schadensersatzsummen, als dies in Deutschland der Fall ist.
In diesem Artikel möchten wir Ihnen die Grundsätze des amerikanischen Schadensersatzrechts erklären und wie Fotografen ihre Chance auf eine erfolgreiche Durchsetzung maximieren können.
Der Besitz eines Urheberrechts ist ein Eigentumsrecht. Reagiert eine verletzende Partei weder auf das Angebot einer nachträglichen Lizenzierung noch auf die Schadensersatzforderung, bleibt lediglich die Maßnahme der gerichtlichen Durchsetzung. Kläger in den USA haben das Recht, zwischen dem tatsächlichen Schaden oder dem gesetzlichen Schadensersatz zu wählen. Diese Wahl ist zu jedem Zeitpunkt vor der Urteilsverkündung zu treffen.
Als tatsächlichen Schaden versteht das amerikanische Gesetz den Schaden, der aus den entgangenen Gewinnen entstanden ist. Dieser ist vom Kläger mit Beweisen zu belegen. Häufig treten jedoch Rechtsverletzungen ein, bevor ein Fotograf mit seinem Unternehmen etabliert und profitabel ist und demzufolge der nachweisbare Schaden eher minimal. Sollte dies der Fall sein, dann hat der Kläger Anspruch auf die Gewinne des Beklagten. Wenn dieser Weg nicht gewählt wird, kann alternativ der gesetzliche Schadensersatz gefordert werden.
Im Fall des gesetzlichen Schadensersatzes entscheidet der Richter über die zu zahlende Summe. Diese kann zwischen 750 USD und 30.000 USD liegen, je nachdem, was das Gericht für gerecht hält. Kann ein Kläger nachweisen, dass die Verletzung „vorsätzlich“ war, kann die Schadensersatzsumme sogar auf bis zu 150.000 USD erhöht werden. Weist der Beklagte jedoch nach, dass er nichts von einer Verletzung wusste und keinen Grund zur Annahme dazu hatte, kann die Schadensersatzsumme allerdings auf 200 USD reduziert werden. Die Höhe des gesetzlichen Schadensersatzes sollte jedoch so hoch sein, um von zukünftigen Rechtsverletzungen abzuschrecken.
Nachfolgend möchten wir einige Fälle vorstellen, in denen wir dank unseres hochspezialisierten Kooperationspartners Einigungen mit den Rechteverletzern erzielen konnten:
Redaktionelle Nutzung in einem Blog
Der Verantwortliche für die unrechtmäßige Verwendung des Bildes war mit einem Betrag von 3.500 USD* einverstanden. Er hatte das Bild für etwa dreieinhalb Jahre auf seinem christlichen Blog eingesetzt.
Weitere Bilder von Ryan & Raymond finden sie hier.
Nutzung in einem Firmenblog
5.500 USD* betrug die Summe, auf die man sich für die Verwendung des nachfolgenden Bildes geeinigt hat. Genutzt wurde das Bild 10 Jahre redaktionell auf dem Blog einer Beratungsfirma aus Texas.
Werbliche Nutzung in einem Firmenblog
Für die 7-monatige Verwendung des Bildes zur Bewerbung von Taschen musste der Betreiber eines Firmenblogs 7.500 USD* zahlen.
Nutzung in einem Onlinemagazin
Ein amerikanisches Onlinemagazin nutzte das Bild für mindestens 6 Jahre ohne Lizenz und einigte sich mit uns auf einen zu zahlenden Betrag von 11.500 USD*.
Nutzung auf einer Unternehmenswebseite
Auf einen Betrag von 12.500 USD* konnten wir uns mit dem Rechteverletzer einigen, der das Bild für etwa 16 Monate sehr prominent auf der Webseite seines Unternehmens für Landschaftsbau eingesetzt hat.
Nutzung auf der Webseite eines Radiosenders
Der Verantwortliche für die unrechtmäßige Verwendung des Bildes war mit einem Betrag von 15.000 USD* einverstanden. Er hatte das Bild für etwa anderthalb Jahre auf der Webseite eines lokalen Radiosenders eingesetzt.
Weitere Informationen
Wie im deutschen Urheberrecht, ist auch nach dem US-Copyright ein Werk „automatisch“ nach der Schöpfung urheberrechtlich geschützt. Eine Anmeldung bzw. Registrierung des Copyrights ist freiwillig.
In der Praxis entscheiden sich viele Urheber allerdings für eine Registrierung, da dies den Vorteil bietet, das Copyright schnell und einfach nachzuweisen. Geht es um Schadenersatzansprüche, steht man dadurch nicht nur in den USA im Falle eines Gerichtsprozesses in einer günstigeren Situation.
Um die Ansprüche aller unserer Kunden bestmöglich durchsetzen zu können, lässt Copytrack die streitgegenständlichen Bilder beim US-Copyright Register registrieren. Wir empfehlen dies allen Fotografen, die viele Rechtsverletzungen in den USA verzeichnen. Die Registrierung Ihres Bildes in den USA verbessert Ihre Verhandlungsposition ungemein, wobei diese noch besser wird, wenn das Bild innerhalb der ersten drei Monate nach der ersten Veröffentlichung zur Eintragung ins Register angemeldet wird.
Denn: Wie bereits erwähnt, muss spätestens im Klageverfahren bewiesen werden, wer der Urheber des Bildes ist.
Auch wenn wir in den meisten Fällen zu einer außergerichtlichen Einigung bereit sind, scheuen wir uns nicht, die Fälle unserer Kunden vor Gericht zu bringen. Alle bisher eingereichten Gerichtsverfahren konnten wir jedoch ganz im Sinne unserer Kunden ohne Urteil und somit zügig zu Ende bringen, weil die Rechteverletzer nach Erhebung der Klage Verhandlungsbereitschaft gezeigt haben.
*Der von unserem Partner ausgehandelte Betrag umfasst auch immer die Kosten der Rechtsverfolgung, die vor der Ausschüttung an unsere Kunden abgezogen werden.