Man's hand blocking paparazzi from car

Von Reality-Stars bis Herzogin Kate: COPYTRACK berichtet über 5 prominente Bildrechtsskandale

Wo Fotos und Promis sind, ist der nächste Skandal nicht weit! Während Verletzungen des Urheberrechts, des Persönlichkeitsrechts und des Rechts auf Privatsphäre für gewöhnlich einfach nur nervig und zeitintensiv sind, landen solche Verstöße in Zusammenhang mit Prominenten gerne mal in den Schlagzeilen. Von Pannen gefeierter Reality-Stars zu Phantom-Fotografen und tiefen royalen Einblicken: Wir haben die fünf spektakulärsten Fotoskandale für Sie zusammengefasst:

1. Kendall & Kylie Jenner blamieren sich als Designerinnen

Ziemlich unbeliebt haben sich die beiden Küken des Kardashian-Jenner Clans gemacht, als sie im Sommer 2017 ihre erste T-Shirt Kollektion vorstellten: Auf den besagten T-Shirts sind neben ihren eigenen Gesichtern auf jene von Musiklegenden wie Ozzy Osbourne, Led Zeppelin, Metallica, Notorious BIG und Tupac Shakur zu bewundern. Wie The Guardian berichtete, hatten die Glamour-Schwestern nicht bedacht, vorher bei den abgebildeten Musikern um Genehmigung zu bitten, was zu heftigen Vorwürfen führte. Sharon Osbourne beispielsweise twitterte erzürnt: „Mädels, ihr habt es nicht verdient, euer Gesicht neben jenen von Musiklegenden zu zeigen. Bleibt bei dem, womit ihr euch auskennt … Lipgloss“.  Nach nur einem Tag im Verkauf wurden die T-Shirts aufgrund des starken Widerstands wieder vom Markt genommen.

2. Eduardo Martins: Der Fotograf, der nicht existiert

Der weltweit gefeierte Kriegsfotograf, der nicht nur eine beeindruckende Biografie vorweisen konnte, sondern auch noch 120 000 Follower auf Instagram hatte, war auf dem besten Weg, einer der bekanntesten Fotojournalisten der Welt zu werden. Be- und ebenso anerkannte Medien wie „The Wall Street Journal“ und „BBC Brasil“ haben seine Fotos veröffentlicht, Bildagenturen wie Getty haben sie verbreitet.

Anfang September ’17 dann der Schock: Alles war ein großer Schwindel, Martins‘ Lebenslauf ist eine Aneinanderreihung von Fake News und seine Fotos sind alle gefälscht oder geklaut. Natürlich kommt hier die Frage auf, wie es gelingen konnte, die gesamte Medienlandschaft derartig an der Nase herumzuführen. Dass Martins seine Fotos aus Kriegsgebieten gratis zur Verfügung stellte, hätte eigentlich schon viel eher stutzig machen können. Auch seine ganze Lebensgeschichte ist etwas zu dramatisch und klischeebehaftet, um wahr zu sein: Erst eine schwere Leukämieerkrankung, dann die Überwindung dieser. Danach soll er seine Bestimmung darin gefunden haben, jungen Menschen am Gaza-Streifen das Surfen beizubringen und als Fotograf über die Zustände in Kriegsgebieten zu berichten. Obwohl hier äußerst tief in die Klischeekiste gegriffen wurde, ist über einen sehr langen Zeitraum hinweg nicht an Martins‘ Existenz gezweifelt worden. Erst als der brasilianische Fotograf Ignacio Aronovich bemerkte, dass auf einem von Martins‘ Bildern ein Mann zu sehen ist, der seine linke Hand am Auslöser einer Kamera hatte (was äußerst ungewöhnlich ist), erhoben sich erste Zweifel. Nachdem er das Bild spiegelte und bei Google einfügte, war klar, dass das Originalbild eigentlich vom amerikanischen Fotografen Daniel C. Britt stammte.

Alles in allem ist der Fall Eduardo Martins nur ein weiteres Beispiel dafür, wie einfach es sein kann, Fake News zu verbreiten und damit eine Person zu erschaffen, die gar nicht existiert.

3. Royale Offenbarungen: Französisches Magazin zu 100.000 EUR Schadensersatzzahlung  verurteilt

Die Aufregung war groß, als das französische Klatsch Magazin „Closer“ im September 2012 überaus intime Aufnahmen von Herzogin Kate veröffentlichte. Die 35-Jährige hatte damals Urlaub mit Ihrem Ehemann Prinz William auf einem privaten Anwesen in der Provence gemacht. Laut Nachrichtenagentur „AFP“ war der Prozess um die Verletzung der Privatsphäre erst im Mai 2017 gestartet und hat der Herzogin eine stattliche Summe an Schadensersatz eingebracht.

Das Ehepaar hatte ursprünglich 1,5 Millionen EUR Schadensersatz gefordert. Letztendlich wurden die Closer-Chefredakteurin Laurence Pieau, der ehemalige Verlagschef von „Mondadori“ Ernesto Mauri, sowie zwei Paparazzi zu Schadensersatzzahlungen von insgesamt 100.000 EUR verurteilt, die jeweils zur Hälfte an Herzogin Kate und Prinz William ausgezahlt wurden.

Fotografen genießen Schutz beim Urheberrecht

4. Richard Prince – hat er den ganzen Hate verdient?

Der in New York lebende Künstler, der in seinen Arbeiten oftmals die Werke von anderen Personen „einbindet“, hat sich in der Fotografencommunity vor allem durch seine Ausstellung New Portraits äußerst unbeliebt gemacht. In der von September bis Oktober 2014 in der Gagosian Gallery laufenden Kunstausstellung präsentierte Prince seine neuesten Werke: Stark vergrößerte Instagram Posts, gedruckt auf Leinwand, inklusive Username und neuer Bildunterschrift. Einer der Fotografen, dessen Bild Prince verwendet hatte, Donald Graham, wollte diese Urheberrechtsverletzung nicht einfach hinnehmen und reichte erst eine Unterlassungserklärung gegen Prince ein, später dann auch eine Klage wegen Verletzung des Urheberrechts.

Richard Prince selbst, die Gagosian Gallery, sowie deren Eigentümer, Larry Gagosian beantragten daraufhin die Abweisung der Klage: Die Arbeit von Herrn Prince seien hinreichend transformativ, um keine Urheberrechtsverletzung darzustellen. Die US-amerikanische Fair Use Regelung sei anwendbar: der Künstler habe nämlich das Bild stark vergrößert und eine neue Bildunterschrift hinzugefügt und somit die Komposition des Bildes verändert.

Im Sommer 2017 rollte Bezirksrichter Sidney H. Stein den Fall wieder auf: Das Hauptaugenmerk des Werks liege eindeutig auf dem Foto des „Rastafarian smoking a joint“, nicht auf der Bildunterschrift. Prince habe die Zusammensetzung, Präsentation sowie Farbgebung des Bildes nicht wesentlich verändert – somit wäre die US-amerikanische Fair Use Regelung nicht mehr anwendbar.

Ganz gleich was letztendlich dabei herauskommt: Richard Prince bekommt massiven Gegenwind aus der Fotografencommunity. Diese sehen wir als absolut angemessen an – Fair Use hat durchaus seine Berechtigung, sollte jedoch nicht als Deckmantel für eindeutige Urheberrechtsverletzungen dienen.

5. Neues vom Affen-Selfie

Nachdem Copytrack schon im September letzten Jahres von dem vermeintlich endgültigen Ausgang des Rechtsstreits zwischen PETA und des Fotografen David Slater berichtet hat, gibt es nun eine neue Entwicklung in dem Fall.

Für all jene, die die Story nicht verfolgt haben, gibt es hier eine Kurzfassung: Durch Zufall hatte im Jahr 2011 ein Menschenaffe ein Selfie mit der Kamera des Fotografen David Slater gemacht, welches international große Aufmerksamkeit bekam. Die Tierschutzorganisation PETA hatte den Kamerabesitzer daraufhin verklagt: nicht er sei der Urheber des Werks und damit Lizenzinhaber, sondern der Affe selbst. Der Rechtsstreit endete schließlich in einem Vergleich; alle zukünftigen Einnahmen durch das Foto gehen zu 25% als Spende an das Reservat, in dem der Affe lebt.

Ein US-Berufungsgericht hat nun diese Einigung für ungültig erklärt, wie Heise berichtet. Da der Vergleich erst nach drei Jahren des Prozesses zustande gekommen war, sieht das Gericht in dem darin ein „Taktieren“ der Tierschutzorganisation, um eine drohende Niederlage abzuwenden. Ziel sei es, einen Präzedenzfall zu schaffen, an dem sich andere Gerichte orientieren können.

Des Weiteren soll verhindert werden, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein neuerlicher Prozess gestartet wird. PETA wird daher zwar das Recht zugesprochen, den Affen zu vertreten; er selbst jedoch ist jedoch nicht am Verfahren beteiligt. Damit bliebe es möglich, dass im Namen des Affen ein erneuter Prozess angestrebt wird.

© COPYTRACK | Sophia Höttinger

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