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Creative Commons Lizenzen: keine Kosten, aber Regeln!

Für Fotografen und andere Bildrechteinhaber sind sie eine einfache Möglichkeit, Fotos kostenfrei zu lizenzieren: Creative Commons Lizenzen. Allerdings verursachen diese Lizenzen mit dem Kürzel CC auch viele Unsicherheiten, denn ohne Kosten heißt nicht ohne Regeln – und die sind gar nicht so leicht zu verstehen. Erfahren Sie hier, was Sie bei der Nutzung von CC-Lizenzen beachten müssen.

Personen schauen Fotos auf Kamera an

Was sind Creative-Commons-Lizenzen?

Creative Commons (CC) ist eine Non-Profit-Organisation, die Urhebern vorgefertigte Lizenzverträge zur Freigabe rechtlich geschützter Inhalte zur Verfügung stellt. Mit CC-Lizenzverträgen kann man die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken regeln. Sie gelten weltweit, sind also international einsetzbar.

Creative Commons selbst ist weder Verwerter noch Verleger von Inhalten und auch kein Vertragspartner von Urhebern und Rechteinhabern, die ihre Inhalte unter CC-Lizenzverträgen verbreiten. Die CC-Lizenzverträge werden von den Urhebern in eigener Verantwortung verwendet, um zu regeln, wie ihre Inhalte genutzt werden dürfen.

Welche CC-Lizenzen gibt es?

Es gibt vier Lizenzoptionen, die unterschiedlich kombiniert sechs verschiedene Lizenzverträge ergeben. Allen gemeinsam ist, dass die über CC-lizenzierten Werke ausschließlich kostenfrei angeboten werden dürfen. Zudem muss immer eine Urheber- und Quellenangabe vorgenommen werden und die Lizenzen sind unwiderruflich. Das bedeutet, dass eine einmal erteilte Nutzungserlaubnis nachträglich nicht zurückgezogen werden darf.

Um ein Werk mit einer Creative-Common-Lizenz zu kennzeichnen, wird ein Symbol- und Buchstabencode verwendet, der für einen bestimmten Lizenzumfang steht. Die Lizenzen unterscheiden sich dabei in drei wesentlichen Punkten: im Hinblick auf die Bearbeitung eines Werks, dann bezüglich der Weitergabe einer Abwandlung des Werks und schließlich, was die Nutzung für kommerzielle Zwecke betrifft.

 

Creative Commons license type graphic

Was bedeuten die Buchstabencodes der sechs CC-Lizenzen?

Man erkennt bereits am Namen des jeweiligen CC-Lizenztyps die wichtigsten Bedingungen bei der Nutzung des Werks:

CC by (Namensnennung) – die einfachste Lizenz: Der Verwender ist nur zur Angabe des Namens des Urhebers verpflichtet. Es ist erlaubt, das Foto zu verwenden, zu bearbeiten und zu kommerziellen Zwecken zu nutzen.

CC by-sa (Namensnennung & Share Alike): Diese Lizenz schränkt die Weitergabe einer Abwandlung der Fotografie ein. Sie muss unter den gleichen Bedingungen wie das Ausgangswerk bereitgestellt werden.

CC by-nd (Namensnennung & keine Bearbeitung): Bei dieser Lizenz darf das Foto nicht bearbeitet werden. Unbearbeitet darf es aber zu kommerziellen Zwecken genutzt werden.

CC by-nc (Namensnennung & keine kommerzielle Nutzung): Diese Lizenz verbietet die kommerzielle Nutzung von Fotografien. Nicht erlaubt ist deshalb die Nutzung des Fotos zu Erwerbszwecken, etwa in einem Onlineshop oder für Produkte zum Wiederverkauf.

CC by-nc-sa (Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung & Share Alike): Diese Lizenz erlaubt nur die nicht-kommerzielle Nutzung des Fotos. Bearbeitungen dürfen außerdem nur unter gleichen Bedingungen weitergeben werden.

CC by-nc-nd (Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung & keine Bearbeitung): Mit dieser Lizenz kann das Bild zu nicht-kommerziellen Zwecken verwendet werden. Eine Bearbeitung des Originals ist jedoch nicht gestattet.

Je nach gewählter Lizenz kennzeichnet der Urheber sein Werk mit den entsprechenden Kürzeln. Welcher CC-Lizenz ein Bild unterliegt, gibt er dem betreffenden Inhalt mit deutlich erkennbaren Meta-Angaben mit. Nur mit diesen wichtigen Lizenzhinweisen können Nutzer weltweit – aber auch Suchmaschinen und Browser – erkennen, wie die so markierten Inhalte verwendet werden dürfen. Wer sich die Auswahl der Lizenz leicht machen will, findet unter https://creativecommons.org/choose/ eine Applikation, in der man mit wenigen Klicks die richtige Lizenz für sich finden kann.

Fotograf recherchiert am Laptop

Welche Vorteile bringen CC-Lizenzen dem Rechteinhaber?

Urheber haben mit CC-Lizenzen mehr Optionen zur Verfügung. Ohne dieser Vertragsart hatten Rechteinhaber nur die Möglichkeiten, ihre Inhalte entweder gar nicht oder unter dem gesetzlichen Standardschutz „alle Rechte vorbehalten“ zu veröffentlichen. Dieser Schutz greift, wenn man bei der Veröffentlichung seines Werks keine Aussage darüber macht, wie es genutzt werden darf.

„Alle Rechte vorbehalten” heißt aber, dass Dritte das Werk gar nicht nutzen dürfen. Das ist nicht immer im Sinne des Urhebers – wenn er zum Beispiel sein Foto oder Bild gerade deshalb veröffentlicht, damit andere es nutzen können, um so mittelbar Werbung für sich zu machen. Hierfür müsste man aber Nutzungsrechte in Form einer Lizenz einräumen.

In der Regel verfügen Kreative nicht über das erforderliche juristische Fachwissen im Bereich Urheberrecht, um die richtigen Lizenzverträge für ihre Bilder zu konzipieren – und Anwälte sind vielen zu teuer. CC-Lizenzen bieten daher eine praktikable und kostenfreie Lösung, wenn man seine Werke nicht gänzlich ungeschützt ins Netz stellen will. Wenn die Inhalte zumindest CC-lizenziert sind, gibt es weniger rechtliche Unsicherheiten auf beiden Seiten.

Ein guter Grund für die Nutzung einer CC-Lizenz bei der Verbreitung eigener Inhalte im Netz ist die einfache Anwendung. Es müssen keine komplizierten Lizenzen erstellt werden. Die Kennzeichnung eines Werks mit dem passenden Kürzel genügt.

Abgesehen von der klar definierten Freigabe bringt die Verwendung von CC-Lizenzen einige weitere Vorteile: Manche Fotografen verwenden für ihre Werke CC-Lizenzen, weil sie damit zeigen, dass sie sich für Open Access und den freien Zugang zu Kulturgütern im Allgemeinen aussprechen. In vielen Communities ist es inzwischen selbstverständlich, sich offener Lizenzmodelle zu bedienen. Oder die Urheber möchten einen Beitrag zur Vermehrung des gemeinsamen Materialpools leisten, indem sie eigene Bilder hineingeben.

Es gibt auch Fotografen, die sich freuen, wenn ihre Werke aufgegriffen und weiterverwendet werden. Ohne freie Lizenzierung mittels CC-Lizenzen müsste für jede Verwendung eines Fotos zunächst beim Urheber nachgefragt werden – ein Aufwand, der dazu führt, dass Bilder oft entweder gar nicht oder ohne Erlaubnis genutzt werden. Beides ist nicht im Sinne des Urhebers.

Auch kommerzielle Überlegungen können für eine CC-Lizenzierung sprechen: Gerade junge Künstler sind auf eine schnelle Verbreitung ihrer Bilder angewiesen. Eine Veröffentlichung unter einer freien Lizenz führt zu einer spürbar größeren Verbreitung, weil potenzielle Nutzer über bestimmte Plattformen und Suchmaschinen gezielt nach frei lizenzierten Inhalten suchen können.

Frau wählt Bilder aus, die auf dem Boden zur Ansicht verbreitet sind

Was spricht gegen die Verwendung von CC-Lizenzen?

Eine Nutzung ganz ohne Auflagen ist bei Verwendung der CC-Lizenz nicht möglich. Jede der sechs Varianten verlangt entsprechend der Regelung des deutschen Urheberrechts zumindest die Namensnennung des Urhebers. An dieser Stelle wird einer der Nachteile der CC-Lizenzen deutlich: Zwar sind sie einfach einzubinden, jedoch bieten sie bei weitem nicht die Möglichkeiten einer individuell vereinbarten Lizenz. So gibt es zum Beispiel keine Lizenz, mit der eine Nutzung zeitlich beschränkt werden kann. In dem Fall kommt der Fotograf um eine individuelle Vereinbarung nicht herum – und es ist vorbei mit der Einfachheit.

Und noch etwas kann problematisch werden: Einmal gewählte Lizenzen sind rechtsgültige Vereinbarungen und können nicht zurückgerufen werden. Wer erst nach der Verwendung von der Bedeutung der Lizenzen erfährt, kann sich nicht auf seine Unkenntnis berufen, sondern hätte sich vorher erkundigen müssen. Jeder, der CC-Lizenzen verwendet, sollte sich im Klaren darüber sein, welche Rechte er damit möglicherweise aus der Hand gibt.

Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass auch bei Creative-Commons-Inhalten Urheberrechte verletzt werden können, wenn die Lizenzbedingungen missachtet werden. Inhalte unter Creative-Commons-Lizenzen lassen sich zwar kostenlos nutzen, ohne beim Urheber oder Rechteinhaber nachfragen zu müssen. Wer jedoch die Lizenzbedingungen missachtet, verliert diese Befugnis – und verletzt das Urheberrecht.
Ob Urheber in solchen Fällen auch Schadensersatz verlangen können, wird je nach Konstellation unterschiedlich bewertet. Grundsätzlich kann auch bei Verletzung einer Creative-Commons-Lizenz Schadensersatz fällig werden.

Frau lädt am Laptop Bilder ins Internet

Wo stellt man seine CC-Bilder am besten zur Verfügung?

Im Netz gibt es mittlerweile zahllose Plattformen für kostenlose lizenzfreie Bilder. Zu den bekanntesten zählt Wikimedia Commons. Mit gut 39 Millionen Bilddateien ist das Portal einer der wichtigsten Anbieter für freie Bilder. Die bei Wikimedia Commons hochgeladenen Inhalte stehen zum Großteil unter Creative-Commons-Lizenzen.

Auf Flickr können digitale Bilder und kurze Videos direkt vom Rechner, aber auch einfach per E-Mail oder Smartphones hochgeladen und geteilt werden. Das Unternehmen mit Sitz in Vancouver bietet seinen Nutzern verschiedene Creative-Commons-Verträge an, um die Vergabe der Nutzungsrechte unkompliziert zu regeln.

Die New Yorker Bildagentur Adobe Stock war bis 2015 als Fotolia im Netz zu finden. Das Portal verkauft sogenannte lizenzfreie Bilder im Einzel-Download, im Monatspack oder im Abonnement. Hier decken sich vor allem Unternehmen gern mit Bildmaterial ein. Wer seine Werke hier anbieten möchte, muss sich zuvor identifizieren lassen.

Auf Pixabay sind derzeit etwa 1,4 Millionen Bilder zu finden. Die Plattform aus Ulm ist eine hochwertige kostenlose Alternative zu Stockfoto-Anbietern. Der Bezahldienst Shutterstock blendet auf diesem Portal eigene Fotos als Werbung ein. Diese Werke werden unter einer eigenen Pixabay Lizenz angeboten.

Die 2009 in Toronto gegründete Foto-Community 500px verzeichnet über 13 Millionen registrierte Benutzer aus 190 Ländern und versteht sich als eine Plattform zur Inspiration und zur Kontaktaufnahme zu anderen Fotografen. Sie will die besten Werke von Profi-Fotografen und ambitionierten Amateuren präsentieren.

Weitere beliebte Datenbanken, die regelmässig viele neue kostenlose Bilder aus allen Bereichen hochladen, sind Unsplash, Pexels und Pics.de. Für die Seiten 4FreePhotos und piqza.de haben sich Gruppen von Fotografen zusammengeschlossen, um ihre Fotos der Allgemeinheit kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Kamera Display zeigt eine Bloggerin

Was tun, wenn CC-lizenzierte Werke kommerziell genutzt werden?

Viele Urheber von Inhalten unter Creative-Commons-Lizenzen engagieren sich dafür, dass kreative Inhalte frei, einfach und vielfältig von allen genutzt werden können. Dieses Anliegen verstellt leicht den Blick auf die rechtlichen Konditionen der Creative-Commons-Lizenzen. Wenn jemand diese Bedingungen unzureichend oder gar nicht einhält, nutzt er das Werk vertragswidrig und verstößt gegen das Urheberrecht – mit allen Folgen, die das haben kann.

Solche Verstöße gegen die Bestimmungen der Creative-Commons-Lizenzen können abgemahnt oder auch gerichtlich verfolgt werden. Vor Gericht sind die Chancen für Urheber bei Verletzung der CC-Lizenz nicht schlecht: Deutsche Gerichte urteilen in diesen Fällen nicht grundsätzlich anders als bei anderen Urheberrechtsverletzungen: Die Lizenz entfällt und die jeweilige Nutzung verletzt Urheberrechte.

Welche Ansprüche bei nicht lizenzgemäßer Nutzung von Inhalten unter Creative-Commons-Lizenz entstehen, ist allerdings ziemlich umstritten. Das OLG Köln hat die Forderungen von Urhebern in einem Beschluss deutlich zusammengestrichen. Unstrittig ist lediglich, dass dem Rechteinhaber ein Anspruch auf Unterlassung gegen den Nutzer zusteht, den CC-Content nicht weiter ohne korrekte Lizenzangaben zu nutzen. Aus dem Bestand des Unterlassungsanspruchs folgte ein Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten, allerdings nur in Höhe des Gegenstandswerts der Unterlassung.

Problematischer ist die Frage, ob dem Rechteinhaber wegen der fehlerhaften Lizenzangabe Schadensersatzansprüche zustehen. Das OLG Köln entschied 2014, dass der „objektive Wert“ eines unter Creative-Commons-Lizenz angebotenen Inhalts, der für die nicht-kommerzielle Nutzung freigegeben ist, nur mit Null angesetzt werden könne. Es sei nicht ersichtlich, hieß es in einem weiteren Urteil von 2016, welchen wirtschaftlichen Sinn eine zusätzliche kostenpflichtige Lizenzierung haben könnte.

Anders entschieden Gerichte in Berlin und München. Dabei ging es um Lizenzverstöße bei der Nutzung von Fotos der Plattform Pixelio, die kostenlose Bilder unter eigenen Bedingungen anbietet. Das Kammergericht Berlin beschränkte den Schadensersatz bei lizenzwidriger Nutzung aber auf 100 Euro.

In einem aktuellen Urteil hat auch das OLG Köln eingeräumt, dass ein Schadensersatzanspruch für die Creative-Commons-Lizenz nicht per se ausgeschlossen sei. Im verhandelten Fall sah das Gericht allerdings nicht, wie eine fehlende Verlinkung auf www.wikimedia.org zu einem wirtschaftlichen Schaden des Klägers führen sollte.

Grundsätzlich können Rechteinhaber also bei nicht lizenzkonformer Nutzung des CC-Contents keinen Schadensersatz fordern – es sei denn, die CC-lizenzierten Bilder werden kommerziell genutzt. Eine Berechnungsgrundlage für die Höhe des Schadensersatzes liegt allerdings noch nicht vor.

Fehlender Name, falsche Lizenz – was kann man machen?

CC-lizenzierte Inhalte können weiterverwendet werden, solange Nutzer die Bedingungen der jeweiligen Lizenz einhalten. Doch trotz der klaren gesetzlichen Regelung kommt es nicht selten vor, dass Fotos ohne Namensnennung veröffentlicht werden, obwohl der Fotograf nicht in die anonyme Veröffentlichung eingewilligt hat. Damit entgeht dem Urheber eine wertvolle Werbemöglichkeit. Er kann die Namensnennung mit einer Abmahnung oder notfalls auch gerichtlich durchsetzen. Gerichte erkennen diesen Anspruch in der Regel an. Der Fotograf bekommt neben der Lizenzgebühr meistens einen hundertprozentigen Aufschlag auf diese Gebühr als Schadensersatz zugesprochen.

Und was, wenn CC-Bilder unter unvollständigen oder fehlerhaften Lizenz-Angaben weiterverbreitet werden? Auch in diesem Fall kann der Urheber mit einer Abmahnung reagieren. Urheber von Creative-Commons-Werken können verlangen, dass eine bestimmte Form der Namensnennung gewählt wird und zum Teil, das ein weiterer, von ihnen gewählter Link gesetzt wird.

Auch wenn es sich um eine kostenlose Veröffentlichung unter einer CC-Lizenz handelt, kann der Fotograf in diesen Fällen Schadensersatz geltend machen. Die Höhe errechnet sich dann aufgrund des fiktiven Wertes der Fotografie, der zum Beispiel durch die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) ermittelt werden kann.

Creative Common logo

Was ist neu an der aktuellen CC-Version 4.0?

Die sechs verschiedenen CC-Lizenzen stehen dem Rechteinhaber in offizieller deutscher Übersetzung derzeit in der Version 4.0 zur Verfügung. Die Creative-Commons-4.0-Lizenz trägt den aktuellen Internetpraktiken zur Attribution Rechnung.

So ist neuerdings eine klare Zuordnung der Urheberdaten deutlich einfacher möglich: Dafür müssen Sie als Bildersteller eine „Credits”-Seite auf Ihrer Website erstellen. Bildnutzer gelangen dann über einen Link zu dieser Seite mit Attributinformationen und einem Link zur ursprünglichen URL. Jetzt können Blogger, Journalisten oder Unternehmen bei der Nutzung Ihrer Arbeit auf diese Seite verlinken, anstatt den üblichen Lizenzcode und den Namen des Urhebers anzugeben. Durch diese praktische Neuerung kann jedes Bild schnell und einfach zurück zur Quelle und zur Lizenz verfolgt werden – und Sie bekommen die Aufmerksamkeit, die Sie mit Ihrer Arbeit verdienen.

Falls Sie nicht zugeordnet werden möchten, können Sie als Urheber jetzt verlangen, dass Ihre Zuordnung aufgehoben wird, zum Beispiel, wenn Ihr CC-lizenziertes Werk in einem peinlichen Kontext veröffentlicht wurde. Die 3.0-Lizenz hatte diese Option bereits für bestimmte Arbeiten aktiviert, aber die neue Version öffnet diese Möglichkeit für alle Anwendungen.

Eine weitere Neuerung ist der weltweit Einsatz der Creative-Commons-Lizenzen: Ursprünglich wurden sie für das US-Rechtssystem entwickelt und waren mit verschiedenen lokalen Gesetzgebungen unvereinbar. Creative Commons hat sechs Jahre lang mit Rechtsexperten auf der ganzen Welt zusammengearbeitet, um das System in über 60 Länder zu importieren. Diese sogenannte „Portierung“ entfällt mit Creative Commons 4.0. Die Lizenzen sind jetzt universell gültig und weltweit sofort einsatzbereit.

Neu ist außerdem das 30-Tage-Korrekturfenster zur Behebung von Verstößen. Mit dem CC 4.0 hat der Bildnutzer 30 Tage Zeit, um den Verstoß zu beheben, bevor die Lizenz als technisch fehlerhaft gilt.

Für eine speziell an das deutsche Urheberrechtsgesetz angepasste Fassung der neuen Lizenzversion 4.0 sammelt das CC-Team derzeit rechtliche Faktoren und denkbare Anwendungsfälle. Es bleibt aber abzuwarten, wie sich die kreative Praxis bezüglich der CC-freigegebenen Inhalte weiterentwickeln wird und welche Rechtsfragen sie noch aufwirft.

Geschrieben von Dr. Daniela Mohr

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