Täglich bloggen, twittern, posten und teilen Millionen von Internetnutzern die Inhalte anderer in sozialen Medien. Dieses Verhalten führte zu einer blühenden, sozialen Internetkultur, die allerdings widerstreitende Interessen mit sich bringt. In diesem Artikel möchten wir die Verbreitung des Internetphänomens „Meme“ und seine urheberrechtliche Einordnung genauer beleuchten.
Ein Meme \ˈmēm\. kann praktisch alles sein – von Medieninhalte wie Texte und Bilder bis hin zu Videos oder Gifs, mit einer humoristischen, aufheiternden, satirischen oder auch gesellschaftskritischen Aussage. Eines der wohl weltweit bekanntesten Memes ist das „Trollface“ – eine schwarz – weiße Zeichnung mit verzerrtem Grinsen. Ein weiteres bekanntes Meme, das viral ging, ist das „distracted Boyfriend“ Foto. Für viele Menschen ist das Internet-Meme ein Mittel, um bestimmte Ideen und Emotionen auszudrücken, die auf eine andere Weise nicht so artikuliert werden können.
Was unterscheidet jedoch ein einfaches Bild mit Text von einem Meme ? Charakteristisch für ein Meme ist die stetige Veränderung des Originalwerkes, welches durch erneutes Teilen einen gewissen Erkennungswert in der Gesellschaft erlangt und sich dadurch zu einer neuen, eigenen Form der Kommunikation entwickelt hat. Das Meme entwickelt sich durch Imitation, Reproduktion und Mutation. Genau diese ständige Verbreitung und Veränderung macht das Internet-Meme so beliebt.
Doch haben Sie jemals innegehalten und überlegt, wer als Urheber der ersten Version eines Memes gilt und ob es tatsächlich legal ist, die popkulturellen Bildausschnitte zu teilen, erneut zu veröffentlichen oder gar zu verändern? Diejenigen, die Memes mit anderen teilen, verfolgen schließlich meist einen unschuldigen Zweck. Dennoch ist es wichtig, die Beziehung zwischen Memes und Urheberrecht zu verstehen, um zu verhindern, dass man selbst gegen das urheberrechtlich geschützte Werke eines anderen verstößt.
Diese Frage gewinnt immer mehr an Bedeutung, da die ersten Schöpfer begonnen haben, gegen Urheberrechtsverletzungen zu klagen. In dem Artikel fokussieren wir uns lediglich auf visuelle Memes, wie ein Foto oder eine Zeichnung, da diese viel eher urheberrechtlich geschützt sind und eine Reihe rechtlicher Fragen aufwerfen.
Vor allem visuelle Memes verursachen eine Kollision dreier gegensätzlicher Interessengruppen: die Interessen derer, die das Meme verwenden, die Interessen der Erschaffer (die oft das gesetzliche Urheberrecht daran besitzen) und die Interessen derjenigen, die möglicherweise im Bild dargestellt sind (und deren Persönlichkeitsrechte eventuell verletzt werden).
Die zwei Arten von Rechten des Schöpfers
Dem Urheber eines jeden Fotos, Zeichnung oder Video stehen zwei Arten von Rechten zur Seite – das Urheberpersönlichkeitsrecht und die Verwertungsrechte. Diese beiden Rechte ermöglichen ihm die vollumfängliche und alleinige kommerzielle Verwertung des Werkes. Die Urheberpersönlichkeitsrechte sind untrennbar mit dem Schöpfer und können weder übertragen noch auf sie verzichtet werden. Die Verwertungsrechte sollen einem Schöpfer die wirtschaftliche Nutzung seines Werkes sichern und ermöglichen. Er allein entscheidet, durch wen und in welchem Umfang, sein Werk in der Öffentlichkeit verwendet werden kann.
Wer ein Foto online – für alle Internetnutzer einsehbar – abbildet und es hierzu speichert, und damit die Abrufbarkeit selbst kontrolliert, berührt hierdurch diese Rechte und bedarf der Zustimmung des Autors. Es spielt grundsätzlich keine Rolle, ob die Verwendung im kommerziellen Interesse erfolgt und damit sogar ein Gewinn erzielt wird oder ob der Verwender dabei lediglich einen künstlerischen oder gemeinnützigen Zweck verfolgt.
Auch einfache Änderungen eines Fotos, bedürfen als sogenannte „andere Umgestaltungen“ für ihre Veröffentlichung oder Verwertung, der Einwilligung des Urhebers. Das Urheberrecht schützt das Interesse des Urhebers, damit keine Werke mit Änderungen als Quasi-Kopien der Öffentlichkeit präsentiert werden. Im Falle der Internet-Memes würde das heißen, das jeder, der ein fremdes Meme nutzt oder ein Meme mit einem fremden Bild erstellt, eine Urheberrechtsverletzung begeht, wenn er dazu nicht berechtigt ist.
Ausnahmen des Urheberrechts
Das Urheberrecht gewährt allerdings keinen absoluten Schutz. Zur Wahrung verschiedener gesellschaftlicher Interessen sieht das Gesetz Ausnahmen vom Urheberrechtsschutz vor. Es gibt jedoch nur wenige Ausnahmen, bei denen die Verbreitung von Memes auch nach europäischem bzw. deutschem Urheberrecht gerechtfertigt werden könnte.
In Europa gängige Ausnahmeregelungen, ein Werk ohne die entsprechende Lizenz zu verwenden, sind die Parodie und Kunstfreiheit, sowie das Bildzitat. In den Vereinigten Staaten sieht das US Copyright Law eine Ausnahme vor, die durch die sogenannte Fair Use – Klausel geregelt wird. Doch fallen Memes nach europäischen bzw. amerikanischen Recht unter diese Ausnahmeregelungen?
Das Bildzitat
Die Ausnahme des Zitierrechts erlaubt die teilweise oder vollständige Übernahme eines Fotos, wenn dies geschieht, um Inhalte zu belegen oder zu erörtern. Die Nutzung muss durch den besonderen Zweck gerechtfertigt sein. Das Zitat muss die Erörterung von eigenen Ausführungen fördern, was bei einem originellen Meme-Text der Fall sein könnte. Für die Vervielfältigung durch ein Zitat ist jedoch eine Quellenangabe erforderlich. Das heißt, dass ein Verweis auf die Informationsquelle erfolgen muss. Viele Quellen lassen sich aber häufig nicht mehr ausfindig machen, und die wenigsten Nutzer von Memes recherchieren erst nach der Quelle und fügen diese hinzu, bevor die Memes im Internet (weiter-)gepostet werden.
Parodie und Kunstfreiheit
Bei der Parodie ist eine Übernahme, bei der das Original noch erkennbar ist, geradezu typisch. Vor allem bei künstlerischen Auseinandersetzungen mit einem bestehenden Werk ist es häufig notwendig, das Original durchschimmern zu lassen. Der neue Beitrag selbst muss allerdings ein neues Werk darstellen, also Schöpfungshöhe erreichen. Die Parodie muss sich zudem inhaltlich kritisch und antithematisch mit dem genutzten Material auseinandersetzen – sonst handelt es sich lediglich um eine unentgeltliche Übernahme fremden Contents.
Auch wenn ein Meme vor dem Hintergrund von Parodie und Kunstfreiheit partiell mit dem Urheberrecht vereinbar wäre, greift diese Ausnahmeregelung nur bei einem kleinen Teil der digitalen Meme – Kultur. Die meisten Memes fokussieren sich auf eine Ent- und Rekontextualisierung, nicht auf die Kritik oder Parodie des verwendeten Werkes. Die originalen Schöpfungen bilden gerade die Grundlage und treten nicht hinter dem neu geschaffenen Werk zurück. Betrachten wir nun im nächsten Abschnitt die Frage, ob die Nutzung von Memes im amerikanischen Raum unter Fair Use fällt.
Fair Use - Klausel
In den USA deckt die in Section 107 des Copyright Acts verankerte Fair Use – Rechtsdoktrin bestimmte Nutzungen, bei denen in einer Abwägung die Interessen des Urhebers als nicht hinreichend beeinträchtigt erscheinen, und/oder das öffentliche Interesse an einer Nutzung so überwiegt, sodass sie ohne Zustimmung des Rechteinhabers erlaubt sind. Bei der Ermittlung, ob eine Fair Use – Verteidigung geltend gemacht werden kann, werden vier Faktoren geprüft:
Zweck der rechtswidrigen Verwendung
Entscheidend ist hier, ob die Nutzung als „transformativ“ erachtet wird. Eine Nutzung wird dann als transformativ anerkannt, wenn sie einen neuen Zweck verfolgt als das Original oder einen ästhetisch veränderten Eindruck aufweist. Dabei wird auch beachtet, ob die Nutzung kommerzielle oder Bildungszwecke verfolgt.
Art des geschützten Werkes
Hier wird berücksichtigt, ob das Werk eher kreativ oder faktenbasiert ist. Ersteres bedarf höheren Schutzbedarf und ist schwer mit der Fair-Use Doktrin zu vereinbaren.
Menge und Wesentlichkeit des verwendeten Anteils
Unter diesem Kriterium berücksichtigen die Gerichte, wie viel von der urheberrechtlich geschützten Arbeit verwendet wurde. Zugleich spielt der inhaltliche Kontext der verwendeten Arbeit eine Rolle. Wenn also ein wichtiger Teil eines Werkes reproduziert wird, unabhängig vom Anteil am Gesamten, ist die Wahrscheinlichkeit einer Urheberrechtsverletzung umso größer.
Auswirkungen auf den potentiellen Markt oder den Wert des geschützten Werkes
Der letzte Faktor berücksichtigt die Marktauswirkung des rechtsverletzenden Werkes auf das verletzte Werk. Wenn ein Werk die Marktfähigkeit des geschützten Werkes nicht beeinträchtigt oder gar verbessert, ist es wahrscheinlicher, dass eine Fair Use – Feststellung als angemessen erachtet wird.
Fazit
Die offen und allgemein formulierten Bestimmungen von Fair Use erschweren die eindeutige Antwort, ob die Verwendung von Memes in Amerika eine Urheberrechtsverletzung darstellt oder nicht. Es sind kaum juristische Präzedenzfälle bekannt, in denen Memes eine Rolle spielen. Die verschiedenen Deutungsmöglichkeiten bringen dementsprechend rechtliche Unsicherheiten mit sich.
Der Erfinder des anfangs erwähnten Trollfaces, Carlos Ramirez, registrierte seine Zeichnung beim U.S. Copyright Office im Jahr 2010, nachdem es zu einem viralen Hit wurde. Dadurch konnte er seine Arbeit auf verschiedene Wege monetarisieren. Sowohl durch Warenlizenzen als auch durch Vergleiche im Rahmen von Klagen wegen Urheberrechtsverletzungen, konnte er in den vergangenen Jahren mehrere tausend Dollar im Monat verdienen. Und auch der Fotograf des “distracted Boyfriend” – Fotos hat bekannt gegebenen, sich das Recht vorzubehalten, gegen jeden, der das Bild ohne seine Zustimmung nutzt und verändert, vorzugehen.
In Deutschland bzw. in Europa gilt das Prinzip „Fair Use“ nicht. Sollte die Benutzung eines Memes eine Urheberrechtsverletzung darstellen, könnte der Urheber gegen die unberechtigte Nutzung vorgehen und einen Unterlassungsanspruch erwirken bzw. Schadensersatz verlangen.
Weder das amerikanische Fair Use – Modell, noch die deutschen Schrankenregelungen können ohne Probleme mit diesen Mehrdeutigkeiten umgehen. Es ist angeraten, bei der Verwendung von Memes darauf zu achten, dass man ggf. Urheber, Marken, Persönlichkeits- und Wettbewerbsrechte verletzen könnte. Eindeutig auf der sicheren Seite befindet man sich also nur, wenn man Memes mit eigenen Bildern erstellt oder wenn man zur Benutzung von Werken eines Urhebers berechtigt ist.