Viele Fotografen kommt die Situation sicherlich bekannt vor: Man macht ein tolles Bild, alles passt und plötzlich … im Hintergrund – sehr präsent – prangt ein bekanntes Markenlogo. Aber halt! Marken auf Fotos bedeuten nicht gleich, dass die Bilder automatisch unbrauchbar sind. Doch beginnen wir einmal von vorne:
Was sind Marken?
Marken umgeben uns überall. Und sie sind viel mehr als Logos und Schriftzüge. Beinahe alles kann eine Marke sein. Einzige Voraussetzung: Das Zeichen muss es ermöglichen, ein Produkt einem bestimmten Unternehmen zuzuordnen. Dann können sogar so exotische Dinge wie Gerüche, Klänge oder Farben Marken sein – z.B. das Telekom-Magenta oder der Tagesschau Jingle. Doch solange die Duftfotografie noch nicht erfunden ist, dürften für unser Thema zunächst nur darstellbare Marken tatsächlich eine Rolle spielen wie Wörter, Bilder oder Farben.
Damit ein Zeichen zur Marke wird, muss es entweder ins Markenregister eingetragen oder sehr umfassend benutzt werden. Ist aus dem Zeichen erst einmal eine Marke geworden, darf nur der Markeninhaber das Zeichen noch für seine Produkte benutzen. Verwendet ein anderer die gleiche oder eine ähnliche Marke für gleiche oder ähnliche Produkte oder nutzt jemand den guten Ruf der Marke aus, kann sich der Markeninhaber dagegen wehren, z.B. durch eine Abmahnung.
Markenverletzung durch Fotografie
Jetzt kommt die alles entscheidende Frage: Verletze ich auch Markenrechte, wenn ich eine Marke bloß fotografiere? Und es folgt eine typische Juristenantwort: Es kommt darauf an, nämlich wie Sie die Fotografie verwenden. Soviel aber vorab: In den allermeisten Fällen können Marken ohne weiteres fotografiert werden.
“Privatleute sind aus dem Schneider”
Eine Markenverletzung setzt voraus, dass sie im geschäftlichen Verkehr geschieht. Verwenden Sie Ihre Fotos ausschließlich privat, z.B. auf einer eigenen, privaten Homepage oder für den Jahreskalender im Wohnzimmer, können Sie das McDonald’s-Logo formatfüllend abbilden – markenrechtlich drohen Ihnen da keine Konsequenzen.
Aber auch Berufsfotografen die im geschäftlichen Verkehr handeln, verletzen eher selten Marken durch ihre Fotos. Eine Markenverletzung setzt voraus, dass das Foto mit der Marke „markenmäßig“ genutzt wird. Es muss also verwendet werden um den Absatz von Waren oder Dienstleistungen zu fördern. Ein Fotograf müsste also die Marke auf dem Foto konkret dafür nutzen, um seine Waren – Bildbände, Fotodienstleistungen – etc. zu verkaufen. Diese Fälle sind eher selten. Dafür reicht es nämlich nicht schon aus, dass eine Marke irgendwie auf dem Foto abgebildet ist. Unbedenklich wäre es z.B., fotografische Dienstleistungen mit einem Foto zu bewerben, auf dem eine Person ein T-Shirt mit einem deutlich abgebildeten Markenlogo zu sehen ist. Wichtig ist nur, dass die Marke nicht dazu dient, mit dem Produkt oder der Dienstleistung des Fotografen in Verbindung gebracht zu werden, sondern es das Foto selbst ist, dass das Produkt bewirbt. Ebenso darf durch das Foto nicht der gute Ruf der Marke ausgenutzt werden. Ein Werbefoto für ein Getränk, in dessen Hintergrund deutlich sichtbar ein teures Nobelauto zu sehen ist, kann die Markenrechte des Autoherstellers verletzen, weil man hier von dem guten Ruf der noblen Marke profitieren will.
Unser Tipp: Es kommt also tatsächlich darauf an, wie die Fotos verwendet werden. Bei einer ausschließlich privaten Nutzung kann markenrechtlich nichts passieren. Berufsfotografen können in aller Regel mit Marken auf Fotos werben und sie auch verkaufen. Wichtig ist, dass nie der Eindruck entsteht, dass der Fotograf mit dem Markeninhaber wirtschaftlich verbunden ist. Ebenso darf durch die Fotografie der gute Ruf der Marke nicht ausgenutzt werden.
© COPYTRACK | Marie Slowioczek-Mannsfeld