AGB für die Geltendmachung von Rechtsansprüchen durch die Copytrack GmbH

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) regeln die Beauftragung von Copytrack mit der Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen (Geschäftsbesorgungsvertrag). 1. Begriffsdefinitionen

1.1 „Rechteinhaber“ im Sinne dieser Bestimmungen sind die Inhaber der Bildrechte und Auftraggeber von COPYTRACK.

1.2 „Bild“ oder „Bilder“ im Sinne dieser Bestimmungen sind Lichtbilder, Lichtbildwerke, Grafiken, Illustrationen, Zeichnungen, Abbildungen und bildliche Darstellungen, an denen der Rechteinhaber die alleinigen Urheber- oder urheberrechtliche Nutzungsrechte innehat.

1.3 „Bildrechte“ im Sinne dieser Bestimmungen sind die ausschließlichen Rechte des Rechteinhabers, die Bilder in körperlicher und unkörperlicher Form zu verwerten, insbesondere das Recht, die Bilder und Abbildungen hiervon auch zu Werbezwecken sowie zu sonstigen geschäftlichen (z. B. Illustration von Bildern, Datenträgern, in Zeitschriften etc.) sowie privaten Zwecken zu verwenden, das Recht zur Vervielfältigung und zur Verbreitung im Multimediabereich (z. B. Filme, Präsentationen, Internetseiten) und auf Datenträgern (CD-ROM, DVD, DVD-ROM, etc.), das Recht zum Upload und Download der Bilder im Internet (Recht der öffentlichen Zugänglichmachung), das Recht, die Bilder zu bearbeiten und mit Texten und anderen Bildern zu kombinieren sowie andere, insbesondere vertragliche, Rechte, die den Rechteinhaber befähigen, Schadensersatz- und/ oder Unterlassungsansprüche aus der unrechtmäßigen Verwendung der Bilder geltend zu machen.

1.4 „Bildrechteverletzer“ im Sinne dieser Bestimmungen ist die Person, welche im Internet oder auf andere Weise, vorsätzlich oder fahrlässig Bilder des Rechteinhabers verwendet ohne die hierfür erforderlichen Rechte innezuhaben.

1.5 „COPYTRACK-Bildersuchmaschine“ im Sinne dieser Bestimmungen ist eine Software der COPYTRACK, welche Vervielfältigungen und Veröffentlichungen von Bildern auf Internetseiten auffindet.

1.6 „COPYTRACK-App“ im Sinne dieser Bestimmungen ist die über die COPYTRACK-Plattform erreichbare Benutzerplattform, über die der Nutzer sein Kundenkonto einsehen, Bilder hochladen und die Ergebnisse der COPYTRACK-Bildersuchmaschine einsehen und die Geltendmachung seiner Rechte beauftragen kann.

1.7 „COPYTRACK-Dienste“ im Sinne dieser Bestimmungen umfasst sämtliche von COPYTRACK angebotenen Dienstleistungen, insbesondere die COPYTRACK-Plattform, die COPYTRACK-App, die COPYTRACK-Bildersuchmaschine und die Geltendmachung von Ansprüchen.

2. Anwendungsbereich

2.1 Das Angebot von COPYTRACK richtet sich gleichermaßen an Verbraucher, Unternehmer, juristische Personen sowie Körperschaften und Personen des öffentlichen Rechts.

2.2 Diese Bestimmungen finden Anwendung auf alle Geschäftsbeziehungen von COPYTRACK. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn COPYTRACK ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.

3. Leistungsbeschreibung, Ablauf

3.1 Dem Rechteinhaber ist es möglich unter Einsatz der COPYTRACK-Bildersuchmaschine Verwendungen von Bildern, an denen er Bildrechte innehält, im Internet aufzufinden. Die Verwendungen werden ihm in der COPYTRACK-App angezeigt. Ist der Rechteinhaber überzeugt, dass eine der von COPYTRACK aufgefundenen Verwendungen seine Bildrechte verletzt, beauftragt der Rechteinhaber COPYTRACK mit der Nachlizenzierung der konkreten Verwendung bzw. der Geltendmachung seiner hieraus folgenden Ansprüche.

3.2 COPYTRACK wird dem Bildrechteverletzer nach der Beauftragung zunächst ein Angebot zum Abschluss eines Lizenzvertrages mit einer vom Rechteinhaber festgelegten Lizenzgebühr unterbreiten („Nachlizenzierung“, „nachträgliche Lizenzierung“). Die Lizenzgebühr entspricht der Höhe nach der Gebühr, die der Rechteinhaber und ein Dritter für eine nach Art und Umfang vergleichbare Nutzung unter Berücksichtigung der Umstände der konkreten Bildverwendung, vernünftigerweise vereinbart hätten (Lizenzanalogie). Nimmt der Bildrechteverletzer das Angebot an und zahlt die geforderte Lizenzgebühr, erteilt COPYTRACK dem Bildrechteverletzer ein einfaches, räumlich unbeschränktes, inhaltlich und zeitlich beschränktes, nicht unterlizenzierbares, nicht übertragbares Nutzungsrecht ohne die Verpflichtung einer Urhebernennung für die Vervielfältigung und öffentliche Wiedergabe des Bildes auf der Webseite des Bildrechteverletzers, auf der die Rechtsverletzung stattgefunden hat. Die Lizenz beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem die Urheberrechtsverletzung nach Kenntnis von COPYTRACK erstmalig stattgefunden hat. Der Umfang der Lizenz ist abschließend in den Allgemeinen Vertragsbestimmungen für Bildverwender geregelt.

3.3 Kommt ein Lizenzvertrag mit dem Bildrechteverletzer nicht zu Stande, wird COPYTRACK bei entsprechenden Erfolgsaussichten, nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten, einen nach der jeweiligen Rechts- und Sachlage angemessenen, in der Regel nach der Lizenzanalogie berechneten Schadensersatz und soweit möglich weitere Ansprüche, insbesondere Unterlassungs- und Auskunftsansprüche, gegen den Bildrechteverletzer geltend machen. Sofern COPYTRACK eine Durchsetzung der Rechte durch den Rechteinhaber selbst geeigneter und/ oder aussichtsreicher erscheint, oder diese rechtlich geboten ist, wird COPYTRACK dem Rechteinhaber ein Angebot für die Übernahme der Kosten der Rechtsverfolgung für eine rechtliche Durchsetzung im Namen des Rechteinhabers (Prozesskostenfinanzierungsvertrag) unterbreiten oder eine vergleichbare Vereinbarung von Dritten unterbreiten lassen, die sicherstellt, dass die Rechtsdurchsetzung durch den Rechteinhaber für diesen kein finanzielles Risiko darstellt (Kostenrisikoübernahme). Die Bestimmungen der Kostenübernahme bleiben einem gesonderten Vertrag vorbehalten. Die Wahl darüber, ob und wie der Schadensersatz geltend gemacht wird, obliegt COPYTRACK.

3.4 Ein bestimmter Leistungserfolg ist von COPYTRACK nicht geschuldet. Der Rechteinhaber nimmt zur Kenntnis, dass eine erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen und die Realisierung von Zahlungen bei Bildrechteverletzern von verschiedenen Faktoren abhängt, die durch die jeweils geltenden Rechtsordnungen vorgegeben sind und die COPYTRACK nicht beeinflussen kann. COPYTRACK übernimmt keinerlei Garantie für die erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen

oder die Höhe von Zahlungen. Darüber hinaus hängt der Erfolg von Zahlungen auch davon ab, dass der Bildrechteverletzer zahlungsfähig ist. Dieser Umstand ist für COPYTRACK nicht beeinflussbar. COPYTRACK wird keine Dienstleistungen erbringen, die durch Gesetze und Verordnungen anderer Länder verboten sind.

3.5 COPYTRACK ist nach freiem Ermessen berechtigt, von der durch den Rechteinhaber festgelegten Höhe der Lizenzgebühr abzuweichen und auch Vereinbarung zu schließen, die eine geringere Lizenzzahlung vorsehen, wenn COPYTRACK dies angemessen oder im Sinne einer raschen gütlichen Einigung zielführend erscheint oder die ursprünglich geforderte Summe aus rechtlichen, tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht erlangt werden kann. Gleiches gilt entsprechend für den gegenüber dem Bildrechteverletzer geltend gemachten Schadensersatz. COPYTRACK ist berechtigt, mit dem Bildrechteverletzer Ratenzahlungsvereinbarungen zu schließen.

4. Vertragsschluss

4.1 Die über die COPYTRACK-Bildersuche aufgefundenen und in der COPYTRACK-App angezeigten Fälle stellen lediglich eine Einladung zur Abgabe eines Angebotes für den Abschluss eines Vertrages über die Geltendmachung der Rechte des Rechtinhabers (Geschäftsbesorgungsvertrag) und kein rechtlich bindendes Angebot von COPYTRACK dar.

4.2 Die Beauftragung von COPYTRACK zur Geltendmachung der Ansprüche des Rechteinhabers kann der Rechteinhaber über die Auswahl des jeweiligen Bildes, dem Anklicken des „Kostenpflichtig beauftragen“ – Buttons sowie die vollständige Eingabe der abgefragten Daten auf der COPYTRACK-Plattform einleiten. Vor dem endgültigen Vertragsschluss erhält der Rechteinhaber die Möglichkeit, seine Daten auf Richtigkeit zu überprüfen und durch Verwendung des Zurück-Buttons seines Browsers korrigieren. Durch das Anklicken des „Kostenpflichtig beauftragen“ – Buttons gibt der Rechteinhaber ein verbindliches Angebot an COPYTRACK zum Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrag ab. Erst mit der Einreichung des Falles bei COPYTRACK werden Screenshots der Rechtsverletzung angefertigt, vorher werden keine Maßnahmen zur Beweissicherung durch COPYTRACK unternommen.

4.3 Mit der Änderung des in der COPYTRACK-App einsehbaren Fallstatus zu „Bearbeitung“, dem Angebot der Nachlizenzierung an den Bildrechteverletzer oder durch die Geltendmachung von Lizenzzahlungen oder Schadensersatz gegenüber dem Bildrechteverletzer nimmt COPYTRACK den Auftrag des Rechteinhabers an, so dass ein wirksamer und verbindlicher Vertrag zustande kommt.

4.4 COPYTRACK ist nicht verpflichtet, jedes Angebot des Rechteinhabers zum Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages anzunehmen. COPYTRACK kann ein Angebot insbesondere dann ablehnen, wenn die Erfolgsaussichten der Geltendmachung der Ansprüche aufgrund tatsächlicher, rechtlicher oder wirtschaftlicher Gründe gering sind.

5. Fiduziarische Abtretung/ Nutzungsrechte

5.1 Der Rechteinhaber beauftragt COPYTRACK und tritt mit der Beauftragung seine Ansprüche aus den Bildrechtsverletzungen (Haupt- und Nebenforderungen) an COPYTRACK zum Zwecke des Forderungseinzugs ab. COPYTRACK nimmt die Abtretung an. COPYTRACK ist dazu berechtigt die Zession offenzulegen und die Bildrechtsverletzungen sowie die Person des Rechteinhabers gegenüber dem Bildrechteverletzer anzuzeigen.

5.2 COPYTRACK ist berechtigt, mit dem Bildrechteverletzer nachträgliche Lizenzierungen über das streitgegenständliche Bild abzuschließen und entsprechende Lizenzzahlungen geltend zu machen und Zahlung an sich zu verlangen. Der Rechteinhaber räumt zu diesem Zweck COPYTRACK für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht exklusives, weltweites, unterlizenzierbares, übertragbares Nutzungsrecht an den streitgegenständlichen Bildern ein. Der Rechteinhaber verzichtet gegenüber COPYTRACK und Lizenznehmern von COPYTRACK auf die Geltendmachung Durchsetzung von Ansprüchen, die aus unterbliebener Urheber- oder Quellenangabe entstehen.

6. Außergerichtliche und gerichtliche Beitreibung durch COPYTRACK

6.1 COPYTRACK ist berechtigt, die Geltendmachung der abgetretenen Ansprüche des Bildrechteinhabers durch Dritte (z.B. Inkassounternehmen, Rechtsanwälte), nach eigenem Ermessen ebenso wie sämtliche weitere außergerichtliche Beitreibungsmaßnahmen im Hinblick auf die Zahlung von Schadensersatz einzuleiten, die zweckdienlich sind, um Zahlungen seitens der Bildrechteverletzer zu realisieren. COPYTRACK ist berechtigt, Zahlungen für den Rechteinhaber zu vereinnahmen (Inkassovollmacht).

6.2 COPYTRACK ist berechtigt, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet oder erforderlich sind, die Ansprüche des Rechteinhabers durchzusetzen oder seine Rechtsposition zu stärken. Dies umfasst insbesondere auch die Registrierung der Bildrechte des Rechteinhabers in staatlichen und privaten Urheberrechtsregistern im Namen des Rechteinhabers.

6.3 Sofern nichts anderes geregelt ist, führt COPYTRACK das Verfahren aus abgetretenem Recht und übernimmt das Prozessrisiko. Es steht COPYTRACK frei, außergerichtliche oder gerichtliche Handlungen jederzeit ohne Angabe von Gründen zu beenden.

7. Durchsetzung des Anspruchs durch Kunden/ Rückabtretung

7.1 Hält COPYTRACK die Durchsetzung der Ansprüche im eigenen Namen des Rechteinhabers für erfolgversprechender und nimmt der Rechteinhaber das Angebot von COPYTRACK zum Abschluss eines Prozesskostenfinanzierungsvertrages oder einer Kostenrisikoübernahme eines mit COPYTRACK in Verbindung stehenden Dritten gemäß Ziffer 3.3 an und beauftragt er einen von COPYTRACK bestimmten Kooperationspartner mit der Durchsetzung seiner Rechte, tritt COPYTRACK die Ansprüche gemäß Ziffer 5.1 an den Rechteinhaber zurück ab. Der Rechteinhaber nimmt die Abtretung an.

7.2 Hält COPYTRACK die Durchsetzung der Ansprüche im eigenen Namen des Rechteinhabers für erfolgversprechender oder ist dies rechtlich geboten und nimmt der Rechteinhaber das Angebot von COPYTRACK zum Abschluss eines Prozesskostenfinanzierungsvertrages oder einer Kostenrisikoübernahme eines mit COPYTRACK in Verbindung stehenden Dritten gemäß Ziffer 3.3 nicht an, kann COPYTRACK wählen, ob COPYTRACK die Ansprüche des Rechteinhabers weiter im eigenen Namen geltend macht oder den Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Rechteinhaber fristlos kündigt. Kündigt COPYTRACK, tritt COPYTRACK die Ansprüche gemäß Ziffer 5.1 an den Rechteinhaber zurück ab. Der Rechteinhaber nimmt die Abtretung an. Außerdem steht COPYTRACK in diesem Fall ein Aufwendungsersatz in Höhe von 45% der gegenüber dem Bildrechteverletzer geltend gemachten Forderung zur Abgeltung der bisher bei COPYTRACK entstandenen Aufwände zu. Einer Kündigung steht es gleich, wenn COPYTRACK den Fall in der COPYTRACK-App schließt.

7.3 Kündigt COPYTRACK den Geschäftsbesorgungsvertrag gemäß Ziffer 7.2., stellt COPYTRACK dem Rechteinhaber auf dessen Anfordern die für den Nachweis der Rechtsverletzung durch COPYTRACK gesicherten Nachweise der Nutzung, insbesondere Screenshots von der Nutzung

des Bildes auf der Webseite des Bildrechteverletzers, gegen Zahlung der in Ziffer 7.2 genannten Aufwendungspauschale in elektronischer Form zur Verfügung. Weitere Ansprüche auf Herausgabe von Unterlagen, insbesondere Korrespondenz, die COPYTRACK oder ein von COPYTRACK beauftragter Dritter mit dem Bildrechteverletzer geführt hat, stehen dem Rechteinhaber nicht zu. COPYTRACK behält sich vor, Unterlagen an den Rechteinhaber herauszugeben, wenn dieser glaubhaft macht, dass er diese für ein gerichtliches Verfahren benötig.

8. Vergütung (Erfolgsprovision)/ Auszahlung von eingezogenen Forderungen

8.1 COPYTRACK erhält für seine Leistungen eine erfolgsbasierte Vergütung in Höhe des vereinbarten Prozentsatzes auf die durchgesetzten Zahlungen (im Folgenden „Erfolgsprovision“). Berechnungsgrundlage für die Erfolgsprovision ist der Betrag, welcher als Lizenzzahlung oder Schadensersatz vom Bildrechteverletzer auf die Hauptforderung geleistet wurde abzüglich der für die Durchsetzung entstandenen Kosten, insbesondere Kosten der Beauftragung von Rechtsanwälten, Rechtsdienstleistern, externen Inkassodienstleistern, Auskunfteien und Gericht- sowie Zwangsvollstreckungskosten, sofern diese nicht vom Bildrechteverletzer getragen werden, sowie Kosten für die Registrierung der Bildrechte und (Bank-)Transaktionskosten. Übersteigen die Kosten der Durchsetzung den vom Bildrechteverletzer geleisteten Betrag, trägt COPYTRACK die überschießenden Kosten. In diesem Fall hat der Rechteinhaber keinen Anspruch auf Auszahlung der von dem Bildrechteverletzer vereinnahmten Zahlung. Zahlt der Bildrechteverletzer nicht zweckbestimmt, ist COPYTRACK berechtigt, die eingegangenen Zahlungen zunächst zum Begleichen der für die Rechtsdurchsetzung entstandenen Kosten zu verwenden.

8.2 Der Anspruch auf Erfolgsprovision besteht auch dann, wenn die Zahlung, aufgrund der nach diesen AGB erbrachten Leistungen von COPYTRACK, ganz oder teilweise an den Rechteinhaber geleistet oder sonst wie verrechnet wurde. Der Rechteinhaber ist zur Aufrechnung der Erfolgsprovision gegenüber COPYTRACK nur berechtigt, wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt wurde oder von COPYTRACK nicht bestritten wird.

8.3 Die Höhe der Erfolgsprovision bestimmt sich nach dem Mittel, mit dem der Anspruch erfolgreich durchgesetzt wurde. Im Einzelnen berechnet COPYTRACK die folgenden netto Prozentsätze:

      • Provision für nachträgliche Lizenzierung: 45%
      • Provision für kaufmännisches Mahnverfahren: 45%
      • Provision für vorgerichtliche Anspruchsdurchsetzung: 45%
      • Provision für gerichtliche Anspruchsdurchsetzung: 45%

8.4 Sollte nicht die zunächst von COPYTRACK geltend gemachte Forderung, sondern lediglich ein Teilbetrag der Forderung realisiert werden, berechnet COPYTRACK die Erfolgsprovision nur auf den durchgesetzten Teilbetrag.

8.5 COPYTRACK ist berechtigt, die ihr vom Rechteinhaber zustehende Erfolgsprovision direkt von den bei COPYTRACK eingehenden Zahlungen abzuziehen, § 367 BGB gilt entsprechend. Dritte, die mit der Durchsetzung der Ansprüche von COPYTRACK selbst oder im Rahmen des Prozessfinanzierungsvertrages durch den Rechteinhaber beauftragt wurden, sind berechtigt, die vom Bildrechteverletzer erhaltenen Zahlungen zum Zwecke der Abrechnung mit dem Rechteinhaber unmittelbar an COPYTRACK auszukehren.

8.6 Die Erfolgsprovision wird fällig mit der Auszahlung des vom Bildrechteverletzer vereinnahmten Betrags, welcher als Lizenzzahlung oder Schadensersatz vom Bildrechteverletzer geleistet wurde. Dieser Betrag wird an den Rechteinhaber ausgezahlt, wenn er vollständig bei COPYTRACK verbucht wurde, im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung mit verbuchen der letzten Zahlungsrate. Ist aufgrund der rechtlichen, wirtschaftlichen oder tatsächlichen Lage nicht mit einer vollständigen Zahlung zu rechnen, kann COPYTRACK über den Rest der offenen Forderung einen Verzicht erklären.

8.7 Zur Schlussabrechnung und Auszahlungen an den Rechteinhaber ist COPYTRACK erst verpflichtet, sobald COPYTRACK alle für die Abrechnung erforderlichen Unterlagen vorliegen. Dies betrifft insbesondere die Kontoverbindung zum SEPA-Verfahren. Kosten die dadurch entstehen, dass der Rechteinhaber seine Kontoverbindung nicht oder nicht korrekt angibt, gehen zu seinen Lasten.

9. Zinsen, Mahngebühren

9.1 Zinsen und Mahngebühren, die nach der Abtretung der Haupt- und Nebenforderungen anfallen, verbleiben bei COPYTRACK und werden nicht an den Rechteinhaber ausgekehrt. Sie werden nicht für die Berechnung des Provisionsanspruchs herangezogen.

9.2 Etwaige Zinsen und Mahngebühren, die vor Abtretung der Haupt- und Nebenforderung angefallen sind, werden von COPYTRACK gegenüber dem Bildrechteverletzer nicht geltend gemacht.

10. Pflichten des Rechteinhabers

10.1 Der Rechteinhaber verpflichtet sich, im erforderlichen Umfang an der Durchsetzung des Anspruches mitzuwirken, insbesondere unverzüglich alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Darlegung des Anspruches dem Grunde und der Höhe nach erforderlich sind. Dies betrifft insbesondere Nachweise über die Höhe der üblichen Lizenzpraxis des Rechteinhabers wie ungeschwärzte Rechnungen, Preislisten etc. und Nachweise über die Rechtekette, sofern der Rechteinhaber seine Bildrechte von Dritten herleitet. Soweit dies für die Durchsetzung eines Anspruches erheblich notwendig ist, kann COPYTRACK den Kunden als Zeugen vor Gericht benennen.

10.2 Der Rechteinhaber ist verpflichtet, von COPYTRACK angeforderte Dokumente unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere die allgemeine Bestätigung der Beauftragung von COPYTRACK, die fallspezifische Bestätigung der Abtretung und Bestätigung der Urheberschaft bzw. Bestätigung der Rechteinhaberschaft, die originalschriftlich zu übersenden sind und von COPYTRACK dem Rechteinhaber per E-Mail an die im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse zugesandt werden. Leitet der Rechteinhaber seine Rechte von Dritten (z.B. dem Urheber) ab, ist er verpflichtet, COPYTRACK gerichtsgeeignete Nachweise über die Rechtekette, z.B. in Form einer schriftlichen Erklärung des ursprünglichen Rechteinhabers, bereitzustellen.

10.3 Kommt der Rechteinhaber den unter Ziffer 10.1 und 10.2 genannten Pflichten aus Gründen, die er zu vertreten hat, nicht binnen 28 Tagen nach erster schriftlicher Aufforderung (Email, In-App oder Fax) durch COPYTRACK nach, ist COPYTRACK berechtigt, den Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Rechteinhaber fristlos zu kündigen. Einer Kündigung steht es gleich, wenn COPYTRACK den Fall in der COPYTRACK-App schließt. Kündigt COPYTRACK, tritt COPYTRACK die Ansprüche gemäß Ziffer 5.1 an den Rechteinhaber zurück ab. Der Rechteinhaber nimmt die Abtretung an. Außerdem steht COPYTRACK in diesem Fall ein Aufwendungsersatz in Höhe von 45% der gegenüber dem Bildrechteverletzer geltend gemachten Forderung zur Abgeltung der bisher bei

COPYTRACK entstandenen Aufwände zu. Weitergehende Aufwendungsersatz- und Schadenersatzansprüche von COPYTRACK bleiben unberührt.

10.4 Stellt COPYTRACK den Fall nach Ziffer 10.3 ein, hat der Rechteinhaber COPYTRACK auch von etwaigen COPYTRACK in dieser Angelegenheit entstandenen vorgerichtlichen oder gerichtlichen Kosten freizustellen.

10.5 Der Rechteinhaber verpflichtet sich, jede über die COPYTRACK-Bildersuche gefundene Rechtsverletzung zunächst COPYTRACK zur Geltendmachung der daraus entstandenen Ansprüche anzubieten. Erst wenn COPYTRACK den Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages abgelehnt hat, ist der Rechteinhaber berechtigt, die Ansprüche selbst bzw. durch Dritte durchzusetzen.

10.6 Der Rechteinhaber verpflichtet sich, vor Einreichung eines Falles die Sach- und Rechtslage genau zu prüfen. Muss COPYTRACK einen Fall aus Gründen schließen, von denen der Rechteinhaber Kenntnis hatte oder hätte haben müssen oder die für ihn offensichtlich waren, etwa weil eine gültige Lizenz vorlag und der Rechteinhaber dies hätte erkennen können, ist COPYTRACK berechtigt, die bislang bei COPYTRACK entstandenen Aufwände dem Rechteinhaber in Rechnung zu stellen.

11. Rechtegarantie, Freistellung

11.1 Der Rechteinhaber versichert und gewährleistet, Inhaber der Bildrechte zu sein und dass die Bilder, die Gegenstand des Geschäftsbesorgungsvertrages sind, frei von Rechten Dritter sind, insbesondere keine Urheber- oder sonstigen Rechte Dritter, wie zum Beispiel Designrechte, Kennzeichenrechte oder Persönlichkeitsrechte verletzen.

11.2 Der Rechteinhaber versichert und gewährleistet, dass alle bei der Einreichung des Falles gemachten Angaben, insbesondere zu seiner Person, den Bildern, den Vertriebswegen der Bilder, seiner Rechtsposition und der Person des Bildrechteverletzers, der Wahrheit entsprechen.

11.3 Der Rechteinhaber versichert und gewährleistet, dass die Angaben zu seiner üblichen Lizenzierungspraxis gemäß Ziffer 3.2 nach bestem Wissen erteilt hat und dass die angegebenen Werte seiner üblichen Lizenzierungspraxis entsprechen und er dies auch durch Vorlage geeigneter Nachweise, bspw. ungeschwärzten Abrechnungen, Preislisten oder allgemeinen Geschäftsbedingungen, die er in der Vergangenheit bereits genutzt hat, nachweisen kann. Sofern COPYTRACK aufgrund überhöhter Werte, die nicht der nachweisbaren Lizenzpraxis des Rechteinhabers entsprechen, im Rahmen der Rechtsdurchsetzung ein finanzieller Schaden entsteht, ist dieser durch den Rechteinhaber zu ersetzen. Die vorgenannten Regelungen finden keine Anwendung, wenn der Rechteinhaber keine Lizenzpraxis hat und dies COPYTRACK vor oder bei der Einreichung des Falles mitteilt oder eine von COPYTRACK bereitgestellte Lizenztabelle verwendet, die unter den Werten der Bildhonorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) liegt.

11.4 Verletzt der Rechteinhaber seine Pflichten gemäß Ziffer 11.1 bis 11.3, ist COPYTRACK berechtigt, den Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Rechteinhaber fristlos zu kündigen. Einer Kündigung steht es gleich, wenn COPYTRACK den Fall in der COPYTRACK-App schließt. Kündigt COPYTRACK, tritt COPYTRACK die Ansprüche gemäß Ziffer 5.1 an den Rechteinhaber zurück ab. Der Rechteinhaber nimmt die Abtretung an. Außerdem steht COPYTRACK in diesem Fall ein Aufwendungsersatz in Höhe von 45% der gegenüber dem Bildrechteverletzer geltend gemachten Forderung zur Abgeltung der bisher bei COPYTRACK entstandenen Aufwände zu. Der

Rechteinhaber stellt COPYTRACK zudem von etwaigen COPYTRACK in dieser Angelegenheit entstandenen vorgerichtlichen oder gerichtlichen Kosten frei. Weitergehende Aufwendungsersatz- und Schadenersatzansprüche von COPYTRACK bleiben unberührt.

11.5 Der Rechteinhaber stellt COPYTRACK von allen Ansprüchen Dritter, die gegen COPYTRACK aus der Verletzung der vorgenannten Zusicherung entstehen, frei. Der Rechteinhaber übernimmt in diesem Fall alle Kosten, die COPYTRACK durch die Inanspruchnahme durch Dritte entstehen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung einschließlich der Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe.

11.6 Im Fall einer vorstehend beschriebenen Inanspruchnahme durch Dritte ist der Rechteinhaber verpflichtet, COPYTRACK unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und für die Verteidigung erforderlich sein können.

12. Widerrufsrecht

Wenn der Kunde Verbraucher ist, hat er ein Widerrufsrecht. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Widerrufsbelehrung, Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (COPYTRACK GmbH, Dresdener Straße 31, 10179 Berlin, Telefon: 030 – 809332-900, Fax: 030-809332-999, E-Mail-Adresse: contact@copytrack.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Dienstleistung von uns vollständig erbracht und mit der Ausführung der Dienstleistung erst nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung begonnen wurde und Sie vor Ausführung der Dienstleistung Ihre Kenntnis bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung unsererseits verlieren.

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an uns zurück.)

COPYTRACK GmbH
Dresdener Straße 31
10179 Berlin

Telephone: 030 – 809332-900
Fax: 030-809332-999
E-Mail-Adresse: contact@copytrack.com

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir(*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
Unzutreffendes streichen.

Ende der Widerrufsbelehrung

13. Verbraucherstreitbeilegung

COPYTRACK ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

14. Vertragsdauer und Kündigung

14.1 Der Geschäftsbesorgungsvertrag mit COPYTRACK endet, wenn der Bildrechteverletzer eine nachträgliche Lizenz erworben und bezahlt oder die gegen ihn geltend gemachten Ansprüche vollständig erfüllt hat und die Zahlungen von COPYTRACK an den Rechteinhaber ausgekehrt wurden oder der Rechteinhaber entsprechend Ziffer 3.3 und 7.1 seinen Anspruch im eigenen Namen durchsetzt.

14.2 COPYTRACK hat das Recht, den Vertrag jederzeit, ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB), zu kündigen. Dies insbesondere, wenn die geltend gemachten Ansprüche aus rechtlichen, tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht oder nicht sinnvoll durchgesetzt werden können. Einer Kündigung steht es gleich, wenn COPYTRACK den Fall in der COPYTRACK-App schließt.

14.3 Der Rechteinhaber hat das Recht, den Vertrag jederzeit, ohne Angabe von Gründen und mit einer Frist von zwei Wochen durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB), zu kündigen. Mit der Kündigung wird ein Aufwendungsersatz entsprechend Ziffer 8.3 des Vertrages, bemessen an der dem Fall zugrunde gelegten Lizenz- oder Schadensersatzsumme fällig. Zudem hat der Kunde COPYTRACK von sämtlichen Kosten freizustellen, die COPYTRACK im Rahmen der Nachlizenzierung oder rechtlichen Durchsetzung der Ansprüche des Kunden entstanden sind

oder durch die Kündigung entstehen werden, insbesondere wenn bereits anwaltliche oder gerichtliche Schritte durch COPYTRACK angestrengt wurden.

14.4 Das Vertragsverhältnis kann darüber hinaus sowohl durch den Rechteinhaber als auch durch COPYTRACK jederzeit mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund gekündigt werden. COPYTRACK behält sich insbesondere dann das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund vor, wenn der Rechteinhaber die Pflichten und Obliegenheiten im Sinne den Ziffern 10, 11, 15 schuldhaft verletzt.

15. Rechtsdurchsetzung allein durch COPYTRACK, Mehrfachabtretung, Verpfändung

15.1 Der Rechteinhaber wird nicht gleichzeitig während der Beauftragung von COPYTRACK Dritte mit der Nachlizenzierung, gütlichen Beilegung oder Durchsetzung von Ansprüchen aus derselben Rechtsverletzung beauftragen oder selbst Verhandlungen mit dem Bildrechteverletzer aufnehmen, Nachlizenzierungen abschließen, Ansprüche gegen den Bildrechteverletzer durchsetzen oder diese gütlich beilegen.

15.2 Verletzt der Rechteinhaber seine Pflichten gemäß Ziffer 15.1, ist COPYTRACK berechtigt, den Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Rechteinhaber fristlos zu kündigen. Einer Kündigung steht es gleich, wenn COPYTRACK den Fall in der COPYTRACK-App schließt. Kündigt COPYTRACK, tritt COPYTRACK die Ansprüche gemäß Ziffer 5.1 an den Rechteinhaber zurück ab. Der Rechteinhaber nimmt die Abtretung an. Außerdem steht COPYTRACK in diesem Fall ein Aufwendungsersatz in Höhe von 45% der gegenüber dem Bildrechteverletzer geltend gemachten Forderung zur Abgeltung der bisher bei COPYTRACK entstandenen Aufwände zu. Der Rechteinhaber stellt COPYTRACK zudem von etwaigen COPYTRACK in dieser Angelegenheit entstandenen vorgerichtlichen oder gerichtlichen Kosten frei. Weitergehende Aufwendungsersatz- und Schadenersatzansprüche von COPYTRACK bleiben unberührt. Darüber hinaus ist COPYTRACK durch den Rechteinhaber von den Forderungen Dritter, die COPYTRACK im Rahmen der Beauftragung durch den Rechteinhaber entstanden sind, freizustellen.

15.3 Der Rechteinhaber ist verpflichtet, die Forderungen aus Bildrechteverletzungen, mit deren Beitreibung COPYTRACK beauftragt wurde, nur mit schriftlicher Zustimmung von COPYTRACK an Dritte abzutreten oder zu verpfänden.

16. Haftung

16.1 COPYTRACK haftet unbeschränkt, wenn ein Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit hervorgerufen wurde.

16.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet COPYTRACK nur, wenn es um eine Verletzung wesentlicher Pflichten geht und dadurch die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist oder wenn COPYTRACK Pflichten verletzt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und wenn der Nutzer auf die Einhaltung dieser Pflichten regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten). In diesem Fall haftet COPYTRACK jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

16.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

16.4 Soweit die Haftung der COPYTRACK ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von COPYTRACK Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

17.2 Verträge, die mit COPYTRACK im elektronischen Geschäftsverkehr geschlossen wurden, werden nach dem Vertragsschluss nicht gespeichert und dem Vertragspartner nicht zugänglich gemacht.

17.3 Gerichtsstand bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen COPYTRACK und den Nutzern, die Kaufleute, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, ist der Sitz von COPYTRACK in Berlin.

17.4 COPYTRACK behält sich vor, diese AGB zu ändern, wenn eine Veränderung der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Marktgegebenheiten dies erfordert. OPYTRACK Cwird dem Vertragspartner per E-Mail die geänderten AGB mindestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten zukommen lassen und auf die beabsichtigte Geltung dieser neuen AGB sowie das Recht des Nutzers, der Geltung der neuen AGB zu widersprechen, hinweisen. Widerspricht der Vertragspartner der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb dieser Frist oder loggt er sich nach Inkrafttreten der geänderten AGB bei den COPYTRACK-Diensten ein, gelten die neuen AGB als angenommen. COPYTRACK wird die Nutzer auf die Bedeutung der Vierwochenfrist, des Widerspruchsrechts und die Rechtsfolgen des Schweigens in geeigneter Form hinweisen.

17.5 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB müssen in Textform (§ 126b BGB) erfolgen.

17.6 Die Vertragssprache ist Deutsch. Soweit dem Vertragspartner die Geschäftsbedingungen in einer anderen Sprache vorliegen und die Übersetzung abweicht, ist die deutsche Fassung maßgeblich.

Stand der AGB: Mai 2020